Wann zum Augenarzt?
... sofort
bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, auffälliger Tollpatschigkeit oder falls man sich einer Sache nicht sicher ist.
... mit 6 bis 12 Monaten
bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
... mit 30 bis 42 Monaten
spätestens auch bei unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern. Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. Eine Untersuchung des Kindes beim Augenarzt kann frühzeitig Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.
Vorschul-/Schulkinder
wenn ihr Kind Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule oder bei anderen Aufgaben zeigt, die eine gute Sehschärfe erfordern. Auch ein augenärztliches Problem könnte sich hinter "mein Kind liest grundsätzlich nicht gerne" verbergen. Rote Augen, vermehrtes Blinzeln oder Kopfschmerzen, die im Tagesverlauf zunehmen, können auf Augenprobleme hinweisen.
Grundsatz
Auch wenn keine Beschwerden oder Auffälligkeiten auftreten, sollten Sie mit Ihrem Kind regelmäßig zur Vorsorge zum Augenarzt gehen.